• DU INTERSSIERST DICH FÜR DIE GELTENDEN GESTZE UND VERORDNUNGEN ZUM STUDIUM NACH ABGESCHLOSSENER AUSBILDUNG?

    Dann schau dir auf der Seite des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen die „Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung- BBHZVO)“ an.